A.
Allgemeines
§ 1
Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen „WÜRZBURGER
LISTE“, in der abgekürzten Form „WL“.
2. Der Verein hat seinen Sitz in 97070
Würzburg.
3. Der Verein ist im Vereinsregister des AG
Würzburg unter VR 1462 eingetragen und führt den Namenszusatz „eingetragener
Verein (e. V.)“.
§ 2
Zweck des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und
unmittelbar kommunalpolitische Zwecke.
2. Dieser Vereinszweck soll verwirklicht
werden insbesondere durch:
a. Einflussnahme auf die Entscheidungen des
Stadtrates und der Stadtverwaltung, sowie deren Vertretungsorgane und
Zweckverbände, aber auch durch die Information der Öffentlichkeit;
b. Vertretung der Bürgerinteressen
gegenüber Behörden und sonstigen Institutionen;
c. Durchführung von politischen
Diskussionen, Podiumsdiskussionen, Stadtteildiskussionen, Wählerstammtischen,
Informationsveranstaltungen, Festen und ähnlichen Veranstaltungen;
d. Mitwirken des Vereins mit eigenen
Wahlvorschlägen bei den Kommunalwahlen in Würzburg.
§ 3
Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des
Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden.
3. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die
dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
4. Ausscheidende Mitglieder haben gegen den
Verein keinen Anspruch am Vereinsvermögen.
B.
Vereinsmitgliedschaft
§ 4
Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins können Personen
werden, die bereit sind, die Ziele der WÜRZBURGER LISTE zu unterstützen und die
Satzung anzuerkennen.
2. Auf Antrag kann ein Mitglied das Ruhen
seiner Mitgliedschaft schriftlich beim Vorstand beantragen. Dies kann
insbesondere erfolgen bei längeren Abwesenheiten oder aufgrund besonderer
persönlicher oder familiärer Gründe.
3. Während des Ruhens der Mitgliedschaft
sind die Mitgliedschaftsrechte und -pflichten des Mitglieds ausgesetzt.
§ 5
Erwerb der Mitgliedschaft
1. Der Aufnahmeantrag in den Verein ist
schriftlich an den Vereinsvorsitzenden zu richten.
2. Der Aufnahmeantrag eines beschränkt
Geschäftsfähigen ist von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) zu stellen.
3. Über die Aufnahme entscheidet der
Vorstand. Dieser kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ein
Aufnahmeanspruch besteht nicht.
4. Die Mitgliedschaft wird erworben durch
die Aushändigung der Aufnahmebestätigung und der Satzung durch den Vorstand.
Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied dieser Satzung.
§ 6
Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet
a. mit Tod des Mitgliedes,
b. durch Austritt aus dem Verein
(Kündigung),
c. durch Verlust der bürgerlichen
Ehrenrechte,
d. durch Streichung von der Mitgliederliste
oder
e. durch Ausschluss aus dem Verein.
2. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung)
erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vereinsvorsitzenden. Die
Mitglieder sind jederzeit zum Austritt aus dem Verein berechtigt.
Beiträge und sonstige Forderungen müssen
bis zum Ende des Kalenderjahres geleistet bzw. beglichen werden.
Stand 31.12.2025
Würzburger Liste e.V.
Matthias-Ehrenfried-Str. 36
97074 Würzburg
E-Mail: verein@wuerzburgerliste.de